Fernunterstuetzung

Keine Fernwartung möglich!

Gemäß der aktuellen DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) muss ein Auftraggeber mit einem Auftragnehmer, der in seinem Auftrag personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, eine Verarbeitung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen (AV Vertrag).

Nach Art. 28 der Datenschutzverordnung gilt dies auch für unseren Fall, bei dem der Dienstleister (Auftragnehmer) lediglich mit der Prüfung, Wartung oder Support von Datenverarbeitungsanlagen beauftragt wird und ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Eine Speicherung von Ihren oder der Daten Ihrer Kunden durch uns bei der Fernaufschaltung erfolgt nicht!

Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO für die von Ihnen angeforderte Fernwartung verpflichtend. Ohne dürfen wir uns nicht bei Ihnen aufschalten!

Bitte schließen Sie daher einen AV Vertrag unter https://deseho.com/cp/index.php?m=av_contract ab.